Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scherbler KG („AbenteuerWelten“)

Stand: Jänner 2018

Die Scherbler KG ist stets bestrebt, durch professionelles Handeln die zu erbringenden Leistungen zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln. Diese Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für die Beauftragung und Zusammenarbeit dar und sollen die Rahmenbedingungen der Vertragspartner schriftlich festhalten.

  1. Allgemeines
    Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Scherbler KG, Schwabengraben 28/2, A-8385 Welten (nachfolgend Scherbler KG genannt) gelten ausschließlich diese ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese zum Vertragsinhalt geworden sind. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Scherbler KG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Wenn Bedingungen in Angeboten einem oder mehreren dieser AGB widersprechen, gelten die Bedingungen der Angebote.
  2. Angebote
    Die Angebote der Scherbler KG sind freibleibend und unverbindlich. Alle maßgeschneiderten Angebote sind nur bindend, solange der vom Kunden angefragte Termin seitens der Scherbler KG verfügbar ist. Ohne verbindliche Auftragserteilung können Termine jederzeit weitergegeben werden! Eine Erstreckung der Bindungsfrist kann einvernehmlich vorgenommen werden.
  3. Vertragsabschluss
    Verträge zwischen der Scherbler KG und dem Kunden kommen mit schriftlicher (auch via E-Mail) oder (fern)mündlicher Zustimmung beider Parteien zustande. Eine (unterfertigte) Reservierungsbestätigung ist für das Zustandekommen des Vertrags nicht notwendig, ausreichend ist die (auch (fern)mündliche) ausdrückliche Willenserklärung beider Vertragsparteien.
  4. Veranstaltungsplanung
    Die Speisenplanung, die Festlegung der endgültigen Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details werden in der Regel mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. Bei kurzfristiger Reservierung ist die Entscheidung unverzüglich schriftlich (E-Mail) oder (fern)mündlich bekanntzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, durch Bereitstellung aller nötigen Informationen und Unterlagen, die Arbeit der Scherbler KG zu unterstützen. Der Auftraggeber hat die endgültige Zahl der Teilnehmer bis zum vereinbarten Datum, spätestens jedoch drei Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
  5. Leistungsumfang
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im schriftlichen Angebot. Die Scherbler KG ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Scherbler KG dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
  6. Speisenangebot
    Das umfangreiche Speisensortiment ist manchmal saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Gerichte vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist unser Speisenangebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder von unseren Kunden gewünschten Art und Weise anpassen.
  7. Widrige Umstände
    Die Veranstaltung kann grundsätzlich wetterunabhängig durchgeführt werden. Bei extremem Schlechtwetter, das einen reibungslosen Ablauf des angebotenen Programms nicht zulässt, behält sich die Scherbler KG jedoch einen Umstieg auf ein Programm mit alternativen Disziplinen vor. Zugesagte Termine werden von der Scherbler KG unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z.B. Stromstörungen, entbinden die Scherbler KG von den übernommenen Pflichten.
  8. Verspätete / verfrühte Anreise
    Bei der Festlegung von Anreise- und Beginnzeiten wird von der Scherbler KG gerne auf Kundenwünsche Rücksicht genommen. Ist der Termin jedoch einmal fixiert, kann eine vollständige Durchführung des angebotenen Programms im vereinbarten Zeitrahmen nur bei pünktlicher Anreise gewährleistet werden. Bei Verspätungen, die über 15 Minuten hinausgehen, hat der Kunde die Scherbler KG entsprechend zu informieren (z.B. Anruf). Gleiches gilt, wenn der Kunde mehr als 15 Minuten vor dem vereinbarten Zeitpunkt anreisen möchte.
  9. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung und Reugeld)
    Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Scherbler KG jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung einer Stornogebühr. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung der Stornogebühr aufgrund ersparter Aufwendungen seitens der Scherbler KG ausgeschlossen ist. Die Stornierung der Veranstaltung kann schriftlich (auch via E-Mail) oder (fern)mündlich erfolgen.
    Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von 6 Monaten handeln, so werden 50 % der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben. Bei Stornierung (Zurückziehung) der Veranstaltung hat der Kunde an die Scherbler KG folgende Stornogebühr zu entrichten:Ab Auftragserteilung 25 % des Auftragswerts, mindestens jedoch € 90,–
    Ab 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % des Auftragswerts
    Ab 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung 80 % des Auftragswerts
    Ab 07 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % des Auftragswerts
    a. Auftragswert
    Alle angebotenen Programme werden auf die angefragte Teilnehmerzahl hin kalkuliert. Diese wird als Grundlage für die Berechnung des Auftragswerts herangezogen. Bei zum Zeitpunkt der Anfrage unklarer Zahl wird ein geschätzter Wert angenommen (z.B. Anfrage: 40 bis 50 Personen = Berechnung des Auftragswerts auf Basis von 45 Teilnehmern). Der Auftragswert bezieht sich ausschließlich auf das reservierte Programmpaket (Speisenbestellungen und Getränkekonsumation werden nicht einbezogen).
    b. Aufstockung der Teilnehmeranzahl
    Die Teilnehmeranzahl kann im Vorfeld der Veranstaltung einvernehmlich aufgestockt werden. Der Auftragswert erhöht sich mit dem Zeitpunkt der Aufstockung entsprechend auf die neue zugesicherte Teilnehmeranzahl.
    c. Bekanntgabe der Teilnehmeranzahl
    Die endgültige Teilnehmeranzahl hat der Auftraggeber spätestens 72 Stunden vor der geplanten Anreise zu bestätigen. Unterlässt der Kunde eine Bestätigung, wird die letzte aktuelle Personenanzahl laut Korrespondenz zur Verrechnung herangezogen. Unterschreitet die tatsächliche Teilnehmeranzahl diejenige Personenanzahl, die der Berechnung des Auftragswerts zugrunde liegt, wird der Auftragswert in Rechnung gestellt.
    d. Kurzfriste Absagen einzelner Teilnehmer
    Für Teilnehmer, die kurzfristig (innerhalb von 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung) absagen, werden die reservierten Programmpakete verrechnet. Die Verrechnung von reservierten Speisen und Getränken (z.B. Empfang, Mittagsbuffet) bei kurzfristigen Absagen liegt im Ermessen der Scherbler KG.
    e. No-Show
    Bleibt die gesamte Gruppe ohne entsprechende Stornierung der Veranstaltung fern, werden 100 % des Auftragswerts sowie die vorbestellte Konsumation in Rechnung gestellt. Unangekündigte Verspätungen von mehr als 60 Minuten gelten als No-Show und entbinden die Scherbler KG von jeglicher Leistungspflicht!
  10. Rücktritt durch die Scherbler KG
    Die Scherbler KG ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,
    a. wenn die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist. In diesem Fall wird die Veranstaltung in vollem Umfang verrechnet!
    b. wenn die Durchführung der Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann.
    c. wenn der Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährdet wird.
    d. im Falle höherer Gewalt.
    e. wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht einlangen oder Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.
    f. bei unangekündigter Anreiseverspätung von mehr als 60 Minuten. In diesem Fall wird die Veranstaltung in vollem Umfang verrechnet!
  11. Verrechnung
    Alle Preise verstehen sich exklusive Getränke und Speisen sowie exklusive aller Leistungen, die nicht ausdrücklich als eingeschlossen bezeichnet sind. Wenn nicht anders angegeben, ist die Umsatzsteuer nicht in den Preisen enthalten. Die Scherbler KG ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse zu verlangen – alle diesbezüglichen Forderungen sind bereits im Angebot ersichtlich. Alle Leistungen der Scherbler KG, die nicht durch den vereinbarten Angebotspreis abgegolten sind, jedoch vom Kunden verlangt werden, werden gesondert verrechnet.
  12. Getränkeabrechnung
    Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde (z.B. Getränkepauschale), werden alle Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch, pro geöffneter oder im Angebot angegebener Verpackungseinheit (z.B. Fass Bier zum Selberzapfen), in Rechnung gestellt.
  13. Konsumation mitgebrachter Speisen und Getränke
    Es dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung durch die Scherbler KG keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation an den Veranstaltungsort mitgebracht werden. Die Scherbler KG behält es sich vor, für angelieferte Getränke ein Stoppelgeld in Rechnung zu stellen. Für das Mitbringen von Torten und Mehlspeisen im Rahmen geschlossener Gesellschaften bestehen Ausnahmen.
  14. Exklusivreservierungen
    Eine Exklusivreservierung sichert dem Kunden die gesamte Veranstaltungsstätte für die Dauer der Veranstaltung zur Alleinnutzung. Für die Exklusivnutzung des Geländes wird eine Mietpreispauschale verrechnet. Exklusivtermine sind explizit anzufragen.
  15. Reservierungen ohne Aktivprogramm und Geländezutritt für Zuschauer
    Für Gäste, die nicht an einem Aktivprogramm teilnehmen, wird ein je Person Eintrittsentgelt als Unkostenbeitrag zur Erhaltung und Instandsetzung des Veranstaltungsgeländes in der Höhe von € 3,50 fällig.
  16. Vermietung der Veranstaltungsstätte
    Für die Vermietung der Veranstaltungsstätte gelten gesonderte AGB sowie ein entsprechender Mietvertrag.
  17. Zahlungsbedingungen
    Die Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags (Programmpakete, Speisen, Getränke) erfolgt – falls nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Nachhinein per Überweisung auf das Bankkonto der Scherbler KG. Sofern keine Sondervereinbarungen bestehen, sind Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. als vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Mahnspesen, Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
    Bei Auslandsgeschäften ist eine Vorauszahlung in voller Höhe vorgesehen. Alle etwaigen Überweisungsspesen trägt der Auftraggeber.
  18. Geheimhaltung & Vertraulichkeit
    Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.
  19. Eigentumsrecht und Urheberschutz
    Alle Leistungen der Scherbler KG (z.B. Ideen für Disziplinen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) sowie auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Scherbler KG. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Rechnungsbetrags nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Scherbler KG darf der Kunde die Leistungen der Scherbler KG nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer der Veranstaltung nutzen.
  20. Referenzrecht
    Die Scherbler KG ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen (auf der firmeneigenen Webseite und auf Social Media Plattformen der Scherbler KG, in Form von Presseaussendungen, Erwähnungen in Inseraten & PR sowie in Drucksorten und Werbemitteln) zu nutzen. Dieses Recht schließt die entsprechende Verwendung des Kundenlogos sowie die unentgeltliche Verwendung sämtlicher assoziierter Fotos, Videos und Grafiken in Zusammenhang mit der erbrachten Leistung mit ein. Der Kunde ist berechtigt, diesen Rechten mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen. Diese Rechte stehen der Scherbler KG ohne Entgeltanspruch des Kunden zu.
  21. Datenschutz
    Von der Scherbler KG werden personenbezogene Kundendaten unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben! Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für Werbezwecke der Scherbler KG, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die Scherbler KG widerrufen werden.
  22. Haftung & Gewährleistung
    Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Scherbler KG keine Haftung für teilnehmende Personen übernimmt. Die Teilnahme an sämtlichen angebotenen Programmen erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
    Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte vorsieht, bleiben die Schadenersatzsprüche des Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eventuelle Beanstandungen bzgl. der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen drei Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistungen als vom Kunden akzeptiert gelten.
    Der Auftraggeber haftet für Verluste und Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind ebenso wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
  23. Recht
    Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Scherbler KG und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird ausschließlich das für den Sitz der Scherbler KG sachlich zuständige Gericht vereinbart.